Mittwoch, 24.2.2021
Wohnraummietrecht auf gewerbliche Weitervermietung nicht anwendbar

Bei der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, entscheidet der Nutzungszweck, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Geht dieser dahin, dass er die Räume weitervermietet oder sonst Dritten – auch zu Wohnzwecken – überlässt, sind laut Bundesgerichtshof die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das Hauptmietverhältnis nicht anwendbar.

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