Freitag, 3.12.2021
Ausschlusstatbestände bei betrieblicher Witwenrente müssen klar gefasst sein

Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt die Rente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn des Altersrentenbezugs geschlossen wurde. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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