Montag, 16.8.2021
SARS-CoV-2: Förderschülerin darf Schuljahr wiederholen

Auch einer Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich "Geistige Entwicklung" muss es möglich sein, die Abschlussstufe wegen des im Schuljahr 2020/2021 pandemiebedingten Unterrichtsausfalls vorläufig weiter zu besuchen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Verbot der Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung entschieden.

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