Der Landkreises Hameln-Pyrmont hat der verantwortlichen Betreiberin einer Kindertagesbetreuung zu Recht mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege entzogen und ihr jeglichen Tagespflegebetrieb untersagt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat bestätigt, dass der Frau nach zahlreichen Rechtsverstößen bei der Betreuung die erforderliche Eignung fehle.