Montag, 30.11.2020
Schließung von Wettannahmestellen in Sachsen-Anhalt vorläufig außer Vollzug

Die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestimmte Schließung von privaten Wettannahmestellen, die an sich noch bis Ende November gilt, ist in einem Normenkontrollverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Magdeburg störte sich vor allem daran, dass staatliche Annahmestellen weiterhin geöffnet bleiben durften.

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