Fünf Palästinenser aus Gaza wollten erteilte Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel nicht hinnehmen. Ihren Eilantrag hat das VG Frankfurt am Main jetzt abgelehnt. Sie seien nicht antragsbefugt, weil das Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland entfalte, so das Gericht.
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