Allein wegen reichsbürgertypischer Äußerungen darf der Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen laut VGH München nicht verboten werden. Gleiches gelte für den Besitz von Waffen, deren Erwerb einer Erlaubnis bedarf. Eine "rohe Gesinnung" liege nicht per se bei jedem "Reichsbürger" vor.
Mehr lesen