Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossen wurde.
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