Donnerstag, 14.7.2022
EuGH: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

Eine Software für Dieselfahrzeuge, welche die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Nach drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes begründet ein solches Thermofenster eine nicht geringfügige Vertragswidrigkeit des Fahrzeuges mit der Folge, dass die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Mehr lesen