Montag, 25.9.2023
Ehepaar kann in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern

Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann später aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Nicht möglich ist dies laut OLG Frankfurt am Main, wenn mit dem Erbvertrag ein Ehevertrag verbunden wird – selbst, wenn der kombinierte Vertrag später aufgehoben wurde.

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