Montag, 20.9.2021
Äußerungen in vertraulichem WhatsApp-Chat: Kein Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins wegen herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat für unwirksam erklärt. Die Vertraulichkeit der Kommunikation, die zwischen drei Beschäftigten des Vereins stattgefunden hatte, stehe der Kündigung entgegen, so das LAG. Es hat aber das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung aufgelöst.

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