Dienstag, 11.8.2020
Keine Anwaltshaftung mangels Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne eine ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten Dritter, wenn diese mit der Hauptleistung des Rechtsanwalts bestimmungsgemäß in Berührung kommen. Inwieweit ein Näheverhältnis besteht, hängt entscheidend von Ausprägung und Inhalt des anwaltlichen Beratungsvertrags ab. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.07.2020 entschieden.

Mehr lesen