Die verfassungsrechtliche Überprüfung der Zuweisung von Streitigkeiten um Ausschreibungen nach dem Verpackungsgesetz an ein privates Schiedsgericht kann nicht im Wege des Eilverfahrens von einem Fachgericht vorgenommen werden. In solchen Fällen würde sonst die gesetzliche Regelung des Bieterverfahrens im Sinne einer faktischen Vorwegnahme der Hauptsache unterlaufen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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