Donnerstag, 14.7.2022
(Noch) keine Verlustrealisierung bei GmbH-Auflösung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer steuerlichen Verlustrealisierung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem die GmbH im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vermögenslos war. Eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei daher nicht ausgeschlossen gewesen, so das Gericht.

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