Dienstag, 16.8.2022
Keine Hinzuschätzung verdeckter Bareinlagen einer GmbH

Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 18.05.2022 unter Zulassung der Revision entschieden.

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