Dienstag, 16.1.2024
Untersuchungsausschüsse müssen DS-GVO achten

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss grundsätzlich die DS-GVO einhalten und unterliegt damit der Kontrolle der Datenschutz-Aufsicht. Das hat der EuGH entschieden. Eine Ausnahme gelte, wenn die Untersuchung die nationale Sicherheit betrifft.

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