Trunkenheitsfahrt mit Jagdwaffe an Bord: Der Jagdschein ist weg
Ein Jäger fährt betrunken Auto. Mit im Gepäck: seine Jagdwaffe. Das kostet ihn jetzt seinen Jagdschein und schließt seine Neuerteilung aus. Dass die mitgeführte Waffe möglicherweise nicht geladen war, hielt das VG Münster für irrelevant.
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