Montag, 10.2.2025
Fortdauer der U-Haft: 0,66 Verhandlungstermine pro Woche sind zu wenig

Zwei Männer sind seit Juli 2023 in U-Haft, das OLG bestätigte die Haftfortdauer. Das BVerfG hat die Sache zurückverwiesen. Der OLG-Beschluss enthalte keine ausreichende Begründung, die die Fortdauer trotz geringer Termindichte in dem Verfahren rechtfertigen könnte.

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