Montag, 8.8.2022
Keine negativen Schlüsse aus später Aussage
Wenn ein Angeklagter (nur) zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, darf ein Gericht daraus bloß unter ganz bestimmten Voraussetzungen für ihn ungünstige Schlüsse ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines möglichen Vergewaltigers entschieden. Auch sonst hatte das Landgericht Waldshut-Tiengen aus seinen Äußerungen gewagte Schlussfolgerungen hergeleitet. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung deshalb nicht nur auf, sondern verwiesen den Prozess an eine andere Jugendschutzkammer zurück. Mehr lesen