Donnerstag, 17.6.2021
Stromkabel und Abdeckmatten dürfen nicht zu Stolperfallen werden

Die Betreiberin eines Verkaufsstands in einem Fußballstadion hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen – wie Abdeckmatten – keine neuen Stolpergefahren begründet werden. Dies stellt das Oberlandesgericht Hamm in einem Hinweisbeschluss klar.

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