Die Mitgliedstaaten können aufgrund des TRIPS-Übereinkommens für Markenfälschungen in bestimmten Fällen eine Haftstrafe vorsehen – die Strafe muss allerdings verhältnismäßig sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und eine bulgarische Strafvorschrift für unverhältnismäßig erachtet.
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