Mittwoch, 28.6.2023
Erstmalige Aufsichtsratswahl von Arbeitnehmern erfordert vorheriges Statusverfahren

Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig. Laut Bundesarbeitsgericht ist das Statusverfahren Voraussetzung für die Wahl. Das Verfahren sei selbst bei unstreitigem Wechsel des Mitbestimmungsregimes durchzuführen.

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