Mittwoch, 30.10.2024
BAföG unterhalb des Existenzminimums ist verfassungsgemäß

Die monatliche Grundpauschale von 373 Euro aus dem Jahr 2014 hat das BVerfG nicht beanstandet. Studierende haben keinen Anspruch auf weitere staatliche Förderung des Lebensunterhalts – auch nicht aus dem Sozialstaatsprinzip. 

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