Montag, 31.8.2020
Keine Ladenöffnungen an Sonntagen zum Ausgleich coronabedingter Nachteile

Der Einzelhandel darf in den Innenstädten von Lemgo und Bad Salzuflen nicht an vier Sonntagen im 2. Halbjahr 2020 öffnen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die örtlichen Einzelhandelsstrukturen und zentralen Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Das Oberverwaltungsgericht Münster meint, das Regel-Ausnahme-Verhältnis für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sei nicht gewahrt und es sei auch nicht mehr von einer Notlage auszugehen.

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Dienstag, 23.6.2020
BVerwG präzisiert Grundsätze zum Sonn- und Feiertagsschutz bei Ladenöffnungen

Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22.06.2020 bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind.

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