Mittwoch, 29.11.2023
Falsche Corona-Bescheinigungen: Kein Sonderdelikt für Ärzte und Apotheker

Fälscht ein Täter digitale Impfzertifikate, ohne Arzt oder Apotheker zu sein, kann auch er sich nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar machen. Dabei handelt es sich, so der BGH zu der in der Literatur umstrittenen Frage, um ein Allgemeindelikt, das von Jedermann begangen werden kann.

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