Dienstag, 23.8.2022
Bank haftet für unautorisierte Kreditkartenabbuchungen trotz SMS-TAN-Verfahren

Ein Bankkunde kann von seiner Bank verlangen, ihm den Betrag, der infolge unautorisierter Verfügungen von einem Konto eingezogen wurde, wieder gutzuschreiben. Das hat das Amtsgericht Langen (Hessen) entschieden. Von einem Anscheinsbeweis dahingehend, dass das hier genutzte SMS-TAN-Verfahren praktisch unüberwindbar sei, könne nicht ausgegangen werden. Die Bank sei hier beweispflichtig gewesen.

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