Montag, 23.8.2021
Keine Haftung für Sturz über signalrote Slackline in Fitnessstudio

Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von circa 50 cm in einem Fitnessstudio stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und gegen den er sich mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat deshalb Schadensersatzansprüche einer gestürzten Sportlerin mit heute veröffentlichter Entscheidung zurückgewiesen.

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