Stürzt ein Mitarbeiter auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der sich nur an Skifahrer richtet, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Aufgrund des auf Skifahrer begrenzten Teilnehmerkreises habe die Veranstaltung nicht der Pflege der Verbundenheit und der Förderung des Gemeinschaftsgedankens zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten beziehungsweise zwischen den Beschäftigten untereinander gedient.
Mehr lesenLädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht am 14.08.2020 klar.
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