Da Schornsteinfegerarbeiten dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit dienen, sind sie auch während der Corona-Pandemie nicht verzichtbar. Dies gilt laut Verwaltungsgericht Hannover auch dann, wenn Hauseigentümer betroffen sind, die einer Risikogruppe angehören. Denn sie müssen während der Schornsteinfegerarbeiten nicht anwesend sein.
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