Freitag, 29.11.2024
Verletzung bei Schnuppertätigkeit im Reitverein: Kein Arbeitsunfall

Wer eine Wie-Beschäftigung ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt laut LSG Baden-Württemberg auch für eine Helferin in einem Sportverein. Nicht aber dann, wenn sie nur reinschnuppert, um zu schauen, ob die Tätigkeit etwas für sie ist.

Mehr lesen