Die Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald durch die Bundespolizei anlässlich einer Erster-Mai-Demo 2019 war rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Videoüberwachung habe der Abwehr von Gefahren durch eine Überfüllung des Bahnhofs mit anreisenden Demo-Teilnehmern gedient und sei verhältnismäßig gewesen.
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