Freitag, 12.8.2022
Rettungsdienst muss Feuerwehrkosten für Transporthilfe erstatten

Fordert ein Rettungsdienst (hier: Sanitätsorganisation) Hilfe der Feuerwehr beim Transport eines Patienten an, kann er wegen "Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben" zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die entsprechende Rechtsgrundlage im rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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