Verzichtet eine Behörde bei ihren Beamten auf eigentlich vorgeschriebene Regelbeurteilungen, kann ihr das bei einer Konkurrentenklage nach einer Entscheidung des OVG Saarlouis auf die Füße fallen. Die nur aus Anlass des Bewerbungsverfahrens eingeholte Bewertung biete keine tragfähige Grundlage.
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