Die Betreuung der Aktenvorgänge in einer Serviceeinheit eines (hier: Arbeits-) Gerichts vom Eingang bis zum Abschluss des Rechtsstreits stellt einen Arbeitsvorgang im Tarifsinn dar, in dem in erheblichem Umfang schwierige Tätigkeiten anfallen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 23.07.2020 entschieden und einen Anspruch einer Beschäftigten auf eine Höhergruppierung bestätigt. Das LAG hat die Revision zugelassen.
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