Ein Mann erschleicht sich seine Zulassung als Therapeut mit gefälschten Zeugnissen. Als der Schwindel auffliegt, soll er seine Honorare zurückzahlen. Zu Recht, meint das SG Berlin: Denn ein falscher Psychotherapeut habe auch dann keinen Anspruch auf Honorar, wenn er über Fachwissen verfügt und seine Patienten zufrieden sind.
Mehr lesenEin während der Ausbildung entlassener Polizeikommissar-Anwärter muss seine Ausbildungsbezüge in Höhe von insgesamt rund 25.000 Euro nicht zurückzahlen. Eine Auflage aus der sich eine Rückzahlungspflicht beim Ausscheiden "im Anschluss" an die Ausbildung ergeben kann, greift nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gießen in diesem Fall nicht.
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