Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei Entscheidungen mit der Professorenbesoldung in Bremen und Schleswig-Holstein befasst und die jeweils 2013 eingeführten Neuregelungen unterschiedlich beurteilt: Während es die Bremer Regelung für verfassungswidrig erachtet und das BVerfG angerufen hat, hat es die schleswig-holsteinische Regelung, die eine vollständige Verminderung von vor 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die neue Grundgehaltserhöhung ermöglicht, für verfassungskonform gehalten.
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