Freitag, 18.9.2020
Probefahrt: Trau, schau, wem!

Wird ein Fahrzeug einem Interessenten zur Probefahrt über- und danach nicht zurückgegeben, ist trotzdem ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten möglich. Denn der Wagen wird dem Interessenten bewusst übergeben und kommt somit nicht abhanden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.2020 entschieden.

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