Einem Herzpatienten war ein bestimmtes – umstrittenes – Cardioband implantiert worden. Nach seinem Versterben begehrt der Springer-Verlag Auskunft darüber, wie der Patient nach der OP weiterführend behandelt wurde. Die ist ihm jetzt zu erteilen, so das VG Mainz. Der postmortale Geheimnisschutz müsse zurückstehen.
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