Donnerstag, 6.8.2020
Keine Verurteilung auf Basis europarechtswidriger aber noch gültiger Vorschrift

Entspricht die Preisauszeichnung für Waren in Pfandbehältnissen einer gültigen nationalen Vorschrift, kann die Werbung mit einer solchen Preisauszeichnung nicht verboten werden. Auch dann nicht, wenn diese Vorschrift europarechtswidrig ist und deshalb nicht mehr angewendet werden darf. Damit müsse das Pfand in einer Werbebroschüre nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden, entschied das Oberlandesgericht Schleswig, ließ aber die Revision zu.

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