Dienstag, 28.6.2022
Strafbarer Missbrauch von Polizeiuniform durch "POZILEI"-Jacke

Das Tragen einer neongelben Warn- und Schutzjacke, welche sich von den Uniformjacken der nordrhein-westfälischen Fahrradpolizei lediglich dadurch unterscheidet, dass auf der Rückseite in grau-reflektierenden Buchstabendas Wort "POZILEI" statt "POLIZEI" prangt, ist geeignet, eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 132a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StGB zu begründen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

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