Freitag, 11.10.2024
Unsachliche Kritik auf Ablehnungsantrag führt zu Befangenheit

Das OLG Stuttgart erklärte einen Richter für befangen, der in seiner dienstlichen Erklärung auf ein „nicht ganz abwegiges“ Ablehnungsgesuch polemisch antwortete: Er hatte sich verwundert gezeigt, dass der Anwalt den Antragsteller in seiner versuchten Verfahrensverzögerung unterstütze.

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