Donnerstag, 22.7.2021
Entziehung des Pflichtteils unterliegt hohen Anforderungen

Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Sei eine Körperverletzung im Affekt erfolgt, rechtfertige dies nicht zwingend eine Pflichtteilsentziehung, so das Landgericht Frankenthal.

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