Dienstag, 23.4.2024
Sozialversicherungspflicht droht: Jubiläumsfeiern besser schnell pauschal versteuern

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das BSG am Dienstag entschieden.

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