Donnerstag, 17.2.2022
AfD verliert Prozess um Verstoß gegen Spendenannahmeverbot

Die AfD muss wegen des Verstoßes gegen ein Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes (PartG) eine Sanktion in Höhe von etwa 108.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Zulassung der Revision entschieden. Die Annahme sei unzulässig gewesen, da der Name des wahren Spenders der Partei nicht bekannt gewesen sei. Sie sei der AfD auch zuzurechnen.

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