Die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen wird erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dies hat der Bundestag heute beschlossen. Außerdem setzten die Parlamentarier eine EU-Regelung zur Konzern-Mindeststeuer um und überließen der BNetzA mehr Kompetenzen, etwa bei der Festlegung von Netzentgelten.
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