Gerät beim gemeinsamen Nordic Walking der Stock des einen zwischen die Beine des anderen und wird dieser dadurch verletzt, so haftet der Stockführende, ohne sich auf einen Haftungsausschluss berufen zu können. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 30.07.2020 hervor. Denn anders als beim Fußball oder Tennis-Doppel müsse beim Nordic Walking nicht mit Verletzungen gerechnet werden.
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