Dienstag, 11.2.2025
Krank vor Antritt neuer Stelle: Kein Krankengeld

Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. Wer krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, hat daher keinen Anspruch auf Krankengeld.

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