Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die Europäische Kommission eine Schlappe erlitten. Das Gericht der Europäischen Union hat die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016 annulliert. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, so das EuG in seinem Urteil vom 15.07.2020.
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