Mittwoch, 8.7.2020
Anspruch auf Erbschein ohne Nacherbenvermerk nach Einigung zwischen Vor- und Nacherbe

Einigen sich der Vor- und Nacherbe dahingehend, dass der Nacherbe seine Nacherbenrechte gegen eine Zahlung auf den Vorerben überträgt, muss das Nachlassgericht einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen, wenn der Erblasser eine solche Übertragung in seiner letztwilligen Verfügung nicht ausgeschlossen hat. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 13.05.2020 entschieden.

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