Mehrere Frauen, die nach der zwölften, aber vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, sind mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie hatten erreichen wollen, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes fallen. Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
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